Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.05.1979 - 4 Ss 272/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVZO § 18 Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2416 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 08.02.1994 - 1 Ss 260/93
Zur Unzulässigkeit des "Abschleppens" wegen zu großer Entfernung
Zwar 1st der Begriff Nothilfe in diesem Zusammenhang gegenüber der früheren Rechtsprechung in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet worden (vgl. BGHSt 23, 108; OLG Celle VRS 16, 312; OLG Hamm VRS 57, 456; KG VRS 26, 125; OLG Stuttgart VRS 19, 478; OLG Zweibrücken VRS 33, 73).Wenn schon der Begriff Notfall im Interesse des Halters eines defekten Fahrzeugs, es auf möglichst einfache Weise und ohne unnötigen Kostenaufwand wieder betriebsfähig zu machen, erweitert worden ist, so darf andererseits im Interesse der Verkehrssicherheit dieses Fahrzeug nur zu einem möglichst nahen Bestimmungsort verbracht werden (BGHSt 23, 108, 113; BayObLG VRS 15, 473; OLG Celle VRS 16, 312, 315; OLG Düsseldorf VM 1962, 5; OLG Hamm VRS 57, 456, 458).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.01.1979 - 2 Ws (B) 493/78 OWiG |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung einer Geldbuße; Wirtschaftliche Verhältnisse; Höhe der Geldbuße; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2416 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der …
2 OWiG mit dem für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde maßgeblichen Schwellenwert des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG gleichzusetzen (so für die alte Fassung der Vorschrift: OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225; OLG Stuttgart Justiz 86, 97; OLG Schleswig SchlHA 84, 76) und daher seit dessen Änderung durch Gesetz vom 26. Januar 1998 bei 500,- DM anzusiedeln ist (so - sehr weitgehend OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95f.).Der für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebliche, in späteren Entscheidungen nicht mehr näher hinterfragte Schwellenwert von 200,- DM fand seinen Ursprung ausschließlich in der Überlegung, daß der Gesetzgeber mit der Festlegung der Wertgrenze für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG a.F. auch zugleich allgemein den Bereich markiert habe, der einer gewissen Schematisierung im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zugänglich sei (so noch ausdrücklich OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Düsseldorf JMBl. NW 84, 238, 239; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225).
- OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99
Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 11.05.1987 - 2 Ss 43/87
Grob ungehörige Handlung durch Bemerkung während der Fluggastkontrolle; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts und anderer Oberlandesgerichte sind solche Feststellungen stets erforderlich, wenn die Verhängung der Geldbuße 200,- DM übersteigt (vgl. zuletzt u.a. KG, Beschluß vom 9. Januar 1987 3 Ws (B) 419/86; OLG Koblenz, VRS 60, 422 ; OLG Frankfurt, VRS 57, 358; OLG Zweibrücken, VRS 53, 61).